Neue Gartenparzelle
Die Neue Gartenparzelle 1111 beim KGV „Dat jitt et nitt“ in Köln unter Beachtung der vorgesehenen neuen Gartenordnung.
Größe 400 qm
Masse 20x20
Genehmigungsfreie Kleinwindanlage, Höhe 8 m, steht in etwa in der Mitte der Parzelle
Laube aus Holz 4x5 (20 qm) incl. Freisitz
Pergola an der Laube 10 qm
Gerätehaus aus Holz 1,5 x 2 (3 qm)
Sog. Badebecken (was für ein Name) Durchmesser 3,50m, Höhe 0,8 m, dass natürlich auf einem festen Untergrund (Matten) stehen muss, dessen Wasserinhalt auch Reinigungen bedarf und gegen die sparsame Nutzung von Wasser verstößt (Klimawandel-Grundwasserknappheit usw).
Trampolin Durchmesser 2,20 m
1 Schaukel
1 Spielturm 3 qm
Gewächshaus von 4 qm für die Anzucht von Erdbeeren
1 Grillkamin 2 qm
Am Rande der Parzelle in ganzer Länge auf zwei Seiten (gegenüber) und einer Breite von 3 m werden Beerensträucher angelegt, ergibt zusammen 20x3=60x2=120 qm (geringer Arbeitsaufwand)
Mit dem Gewächshaus zusammen 124 qm,, dazu werden in der Parzelle (da wo noch Platz ist) zwei kleinwüchsige und ein großer Obstbäume gepflanzt, d.h. insgesamt mehr als 1/3 der Gartenfläche (Norm der neuen Gartenordnung erfüllt), einjährige Anpflanzungen sind ja nicht mehr gewünscht
Natürlich gibt es Rasen und Blumenwiesen (für die Bienen etc) und der Pächter (m/w/d) denkt noch über die Anpflanzung von mehreren Nadelgehölzen incl. einer Eibe (ist ja giftig) nach, die ja nun erlaubt sind (obwohl keinerlei Nutzen für das Kleingartenwesen damit verbunden ist)
Über einen kleinen Teich von 10 qm denkt der Pächter(m/w/d) noch nach
Regeln für Wege etc. werden eingehalten, auch nach dem Erstellen einer Terrasse vor der Laube (unter der Pergola)
Fazit:
Ein super Garten nach den neuen Regeln der neuen Gartenordnung. Der Erfinder der Schrebbergärten und die Macher des BKleingG drehen sich wahrscheinlich gerade im Grabe um.
Und keiner fragt, wie es einem Vereinsvorsitzenden damit geht, der ausschließlich ehrenamtlich tätig ist. Jahrelang habe ich gepredigt, es müssen auch einjährige Kulturen in einer bestimmten Flächenanzahl (Gemüse) angepflanzt werden und jetzt lachen die Pächter mich aus! So ein tolles Ehrenamt, das mit viel Enthusiasmus, Energie und Zeitaufwand verbunden ist, ich danke den Entscheider der neuen Gartenordnung für diese Neuerungen.
Es lebt der Kleingarten, der bald zum Wochenenderlebnis wird, mit wenig Arbeit in Bezug auf Kleingärtnerische Nutzung und bei der oben genannten Nutzung auch keine neuen positiven Auswirkungen auf das Klima hat, zudem der Vogelschutz stark gefährdet ist durch die Kleinwindanlage und viel Wasser verbraucht wird. (Problem Gemeinnützigkeit ???)
Diese Gartenordnung ist gültig für alle Gartenpächter*innen des Kreisverbandes Kölner Gartenfreunde e. V. und ersetzt alle bisher gültigen Gartenordnungen.
von Gast am 24.03.2022
Neue Gartenparzelle
Die Neue Gartenparzelle 1111 beim KGV „Dat jitt et nitt“ in Köln unter Beachtung der vorgesehenen neuen Gartenordnung.
Größe 400 qm
Masse 20x20
Genehmigungsfreie Kleinwindanlage, Höhe 8 m, steht in etwa in der Mitte der Parzelle
Laube aus Holz 4x5 (20 qm) incl. Freisitz
Pergola an der Laube 10 qm
Gerätehaus aus Holz 1,5 x 2 (3 qm)
Sog. Badebecken (was für ein Name) Durchmesser 3,50m, Höhe 0,8 m, dass natürlich auf einem festen Untergrund (Matten) stehen muss, dessen Wasserinhalt auch Reinigungen bedarf und gegen die sparsame Nutzung von Wasser verstößt (Klimawandel-Grundwasserknappheit usw).
Trampolin Durchmesser 2,20 m
1 Schaukel
1 Spielturm 3 qm
Gewächshaus von 4 qm für die Anzucht von Erdbeeren
1 Grillkamin 2 qm
Am Rande der Parzelle in ganzer Länge auf zwei Seiten (gegenüber) und einer Breite von 3 m werden Beerensträucher angelegt, ergibt zusammen 20x3=60x2=120 qm (geringer Arbeitsaufwand)
Mit dem Gewächshaus zusammen 124 qm,, dazu werden in der Parzelle (da wo noch Platz ist) zwei kleinwüchsige und ein großer Obstbäume gepflanzt, d.h. insgesamt mehr als 1/3 der Gartenfläche (Norm der neuen Gartenordnung erfüllt), einjährige Anpflanzungen sind ja nicht mehr gewünscht
Natürlich gibt es Rasen und Blumenwiesen (für die Bienen etc) und der Pächter (m/w/d) denkt noch über die Anpflanzung von mehreren Nadelgehölzen incl. einer Eibe (ist ja giftig) nach, die ja nun erlaubt sind (obwohl keinerlei Nutzen für das Kleingartenwesen damit verbunden ist)
Über einen kleinen Teich von 10 qm denkt der Pächter(m/w/d) noch nach
Regeln für Wege etc. werden eingehalten, auch nach dem Erstellen einer Terrasse vor der Laube (unter der Pergola)
Fazit:
Ein super Garten nach den neuen Regeln der neuen Gartenordnung. Der Erfinder der Schrebbergärten und die Macher des BKleingG drehen sich wahrscheinlich gerade im Grabe um.
Und keiner fragt, wie es einem Vereinsvorsitzenden damit geht, der ausschließlich ehrenamtlich tätig ist. Jahrelang habe ich gepredigt, es müssen auch einjährige Kulturen in einer bestimmten Flächenanzahl (Gemüse) angepflanzt werden und jetzt lachen die Pächter mich aus! So ein tolles Ehrenamt, das mit viel Enthusiasmus, Energie und Zeitaufwand verbunden ist, ich danke den Entscheider der neuen Gartenordnung für diese Neuerungen.
Es lebt der Kleingarten, der bald zum Wochenenderlebnis wird, mit wenig Arbeit in Bezug auf Kleingärtnerische Nutzung und bei der oben genannten Nutzung auch keine neuen positiven Auswirkungen auf das Klima hat, zudem der Vogelschutz stark gefährdet ist durch die Kleinwindanlage und viel Wasser verbraucht wird. (Problem Gemeinnützigkeit ???)