Diese Aussage ist nicht ausreichend. Eine giftige Eibe ist demnach erlaubt, ökoligisch unwirksame Nadelbäume auch und das in großer Anzahl. Diese Absatz ist dringend zu modifizieren. UIch schlage einmal vor, als Anlage zur Gartenordnung eine Auflsitung der Bäume beizufügen, die erlaubt oder nicht erlaubt sind. Weiße und schwarze Liste etc. Wie soll sonst ein Kleingärtner mit Anpflanzungen umgehen und wie die Vorstände und die Wertermittler. Nach diesem Satz ist ja ein Busch aus diesen Pflanzen, der mitten in der Parzelle steht, erlaubt. Dies ist nicht verständlich!

Die Verwendung der zahlreichen, überwiegend hochwachsenden und ökologisch eher unbedeutenden Thuja-, Scheinzypressen- und Kirschlorbeerarten als Heckenpflanzen ist nicht gestattet.

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Fast alle heimischen

Fast alle heimischen Sträucher sind mehr oder weniger für Menschen giftig. Allerdings muß man um daran zu sterben große Mengen verzehren, da die Produkte meisten auch noch nicht schmecken dürfte dies schwierig werden. Anders sieht es für Vögel und Kleinsäuger aus, die sich davon ernähren. Dies gilt eben nicht für Thuja und Kirschlorbeeren und andere nicht heimische Arten. Insofern kann man einfach von heimischen Arten sprechen mit nennung einiger Beispiele. Nicht dazu gehören auch die gefüllten Asiatischen Zierkirschen, die weder Nektar,Pollen noch Früchte produzieren. Die aber von der Stadt Köln zum Beispiel am Aquarienweg gepflanzt werden und um Platz zu schaffen werden wertvolle Bienennährgehölze , wie Ahorn, Haselnuss, Blutpflaumen abgeholzt. Tierschutz lässt grüßen.