Wenn gemeint ist, dass der Garten als solcher von der Eingangsseite aus überwiegend einsehbar sein muss, hat das mit der Hecke nichts zu tun und gehört nicht in diesen Absatz. Wenn sich das nur auf die Heckenhöhe bezieht, sollte eine max. Höhe, z.B. 1,25 m, angegeben werden.

Der Garten muss an der Seite, an der das Eingangstor liegt zum überwiegenden Teil einsehbar sein