Wer kontrolliert das? Das ist wieder eine Vorlage für das Anprangern des Nachbarn.
(34.3) Das Hissen der Flagge oder Fahne ist nur bei Anwesenheit im Garten und unter Vermeidung von Geräuscherzeugung jeglicher Art und Ursache erlaubt. Die gesetzlichen Bestimmungen für das Hissen von Flaggen und Fahnen, das Verbot von Werbung und verbotenen sowie anstößigen Symbolen sind einzuhalten.
von Gast am 24.03.2022
Wer kontrolliert das? Das ist wieder eine Vorlage für das Anprangern des Nachbarn.