Wer übernimmt hier für die Entsorgung die Kosten, wenn dies bei der Übergabe nicht ersichtlich war? Wird das der Verein tragen und sich von den abgebenden Pächtern wieder zurück holen, da ja die abgebenden Pächter versichert haben, dass keine Altlasten bestehen? Und bei der Schätzung sollte dies bereits geprüft und dokumentiert werden.
Baustoffe jeder Art, die gesundheitsgefährdende Bestandteile aufweisen oder für Boden, Luft und Wasser gefährliche Auswirkungen haben, dürfen nicht verwendet werden.
von Gast am 24.03.2022
Wer übernimmt hier für die Entsorgung die Kosten, wenn dies bei der Übergabe nicht ersichtlich war? Wird das der Verein tragen und sich von den abgebenden Pächtern wieder zurück holen, da ja die abgebenden Pächter versichert haben, dass keine Altlasten bestehen? Und bei der Schätzung sollte dies bereits geprüft und dokumentiert werden.