Alternativvorschlag: I) Änderung:
In § 6 (Wegebenutzung und Wegeunterhaltung) der Gartenordnung wird Absatz 3 wie folgt neu gefasst:
„Die Wege der Kleingartenanlage sind von den Kleingärtnern der jeweils angrenzenden Gärten je zur Hälfe als Schotterrasen in Ordnung zu halten und von Verschmutzungen zu säubern. Natürlich aufwachsende Kräuter sind ab einer Höhe von höchstens 6 cm auf eine Höhe von 2 cm zurückzuschneiden; der Rasenschnitt ist zu beseitigen.“
II) Begründung:
Die alte Fassung des § 6 Absatz 3 schreibt vor, die sich natürlich auf den Schotterflächen der Wege einstellenden Vegetation fortlaufend zu vernichten. Diese Art der Wegeunterhaltung ist nicht mehr zeitgemäß. Die mit der vorgeschlagenen Änderung der Gartenordnung einhergehende Umwandlung von kahlen Schotterflächen in grüne Schotterrasenflächen bietet die nachfolgend zusammengefassten Vorteile:
1) Biodiversitätsschutz
Vegetationslose Schotterflächen bilden für manche Kleintierarten Hindernisse oder gar Barrieren, die die Vernetzung von Biotopen verhindern. Darüber hinaus wird durch die regelmäßige Vernichtung der Vegetation einschließlich tierischer Bewohner die biologische Vielfalt verringert.
Schotterrasenflächen bieten dahingegen entsprechend spezialisierten, z.T. seltenen Kleintieren sowie Kräuter- und sonstigen Pflanzenarten einen Lebensraum und erhöhen so die Biodiversität der Kleingartenanlagen und deren Umgebung.
2) Verbesserung des Mikro- und des Stadtklimas
Auf Schotterflächen wird (insbesondere durch Begehen, Befahren, Pflegearbeiten und Wind) Staub aufgewirbelt, der die Umgebungsluft belastet. Durch Umwandlung in Schotterrasen werden diese Staubemissionen an der Quelle verhindert.
Durch Sonneneinstrahlung heizen sich Schotterflächen zudem stark auf, während die Vegetationsschicht eines Schotterrasens durch Verdunstung im Sommer zur Abkühlung beiträgt. Angesichts der beachtlichen Gesamtfläche der Wege im Geltungsbereich der Gartenordnung ergibt sich ein Potenzial zur signifikanten Verbesserung des Stadtklimas.
3) Erosionsschutz
An Gefällestrecken bilden sich auf Schotterwegen Erosionsrinnen durch ablaufende Niederschläge; die Sedimente werden bei den Unterliegern angeschwemmt und abgelagert. Dahingegen wird durch die Umwandlung in Schotterrasen - wegen der Durchwurzelung und Abdeckung der erosionsanfälligen oberen Bodenschichten - sowohl Regen- als auch Winderosion verhindert. Die technische Wegesanierung wird so entbehrlich.
4) Ressourcenschutz und Beseitigung von Fehlanreizen
Die bisher geltende Pflicht, Wege von Kräutern freizuhalten, bringt neben der Zerstörung der natürlichen Vegetation auch einen erheblichen Zeit-, Material- und Energieaufwand mit sich, der unter Nachhaltigkeitsaspekten nicht vertretbar ist. So werden etwa bei der Herstellung der für den Wege-Unterhalt angeschafften Spezialwerkzeuge und z. T. auch bei deren Betrieb (Gasbrenner) Material- und Energie-Ressourcen verbraucht, was einen entsprechenden ökologischen Fußabdruck verursacht.
Auch besteht ein Fehlanreiz, die Wege durch bequeme (unzulässige) chemische Verfahren von Kräutern freizuhalten.
Unter der Neuregelung lässt sich die Pflicht zur naturnahen Pflege mit Geräten wie insbesondere Rasenmähern erfüllen, die in den meisten Gärten ohnehin vorhanden sein dürften.
5) Ästhetik:
Vegetationsfreie Schotterwege sind Ausdruck eines überkommenen Schönheitsideals, das durch Techniknähe und Naturferne gekennzeichnet war. Eine Abkehr von dieser unzeitgemäßen Ästhetik ist infolge des inzwischen allgemein deutlich ausgeprägten Umwelt- und Naturbewusstseins bereits erkennbar. Das gewandelte Ästhetikempfinden kommt etwa zum Ausdruck in der zunehmenden Ablehnung gegenüber sog. Schotter- und Steingärten oder in der wachsenden Akzeptanz des durch ökologische Bewirtschaftung veränderten Erscheinungsbilds öffentlicher Grünflächen.
So trägt die Umwandlung von Schotterwegen in Schotterrasenwege auch dazu bei, dass die der Öffentlichkeit zugänglichen Kleingartenanlagen noch mehr als (erhaltenswerte!) grüne Oasen mit Erholungsfunktion wahrgenommen und wertgeschätzt werden.
2) Die Wege der Kleingartenanlage sind von den Kleingärtner*innen der jeweils angrenzenden Gärten je zur Hälfte zu pflegen. Sofern sich auf der gegenüberliegenden Seite kein Gartenparzelle befindet, ist der gesamte Weg zu pflegen von Verschmutzungen zu säubern und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Kommentare
am 23. Mär. 2022
um 19:31 Uhr
"Vegetationsfreie
"Vegetationsfreie Schotterwege sind Ausdruck eines überkommenen Schönheitsideals, das durch Techniknähe und Naturferne gekennzeichnet war." Wieviel Zeit, Mühe und Material haben wir schon auf dieses fehlgeleitete Schönheitsideal verschwenden müssen! Schotterrasen ist nicht nur praktischer sondern auch schöner und ökologischer.
am 24. Mär. 2022
um 18:42 Uhr
Unterstütze diese
Unterstütze diese Formulierung. (Bernd M.Heinz Kleingärtner im Flora e.V. Nippes)
am 26. Mär. 2022
um 08:35 Uhr
Ja ganz genau! Bei uns heizen
Ja ganz genau! Bei uns heizen sich die Schotterwege auch extrem auf und es gibt Staubwolken.
am 26. Mär. 2022
um 08:41 Uhr
Es sollte auch betont werden,
Es sollte auch betont werden, dass auf den Wegen und auch sonst keine Zigarettenfilter fallengelassen werden dürfen sondern im Restmüll entsorgt werden müssen. Am Besten sollte auf den Wegen gar nicht geraucht werden. Ich finde ständig Zigarettenstummel auf dem Weg.
am 01. Apr. 2022
um 17:32 Uhr
Dies ist ein hervorragender
Dies ist ein hervorragender Vorschlag, dem ich voll und ganz zustimme.
am 02. Apr. 2022
um 17:04 Uhr
Stimme zu!
Stimme zu!