Eine Präzisierung betreffs der Unterscheidung zwischen unzulässiger Müllentsorgung bzw. zulässiges Freizeit-Grillen ist unbedingt notwendig. Ansonsten besteht die reale Gefahr, das Gartenfreunde jegliche Rauchentwicklung als Fall für das Ordnungsamt ansehen!!

) Das Verbrennen von Gartenabfällen, Holz und Papier und anderer Materialien ist verboten.