unklare Regelungssystematik - Kann der Pächter sein einmal erteiltes Einverständnis nach dem Pächterwechsel nicht mehr widerrufen? Gilt Satz 2 für alle Bäume oder nur die gem. S. 1 bestandsgeschützten? Was heißt "entsprechend"? Warum der unterschiedlich formulierte Beeinträchtigungsmaßstab gem. S. 1 und S. 2?
Altbäume von Hoch- und halbstämmigen Obstbäumen haben Bestandsschutz solange Nachbargärten nicht beeinträchtigt werden und wenn im Rahmen des Pächterwechsels Einvernehmen mit dem/der Nachbarn*in sowie den Nachpächter*in besteht. Wenn die Nachbarn durch Schatten und sonstige Einwirkungen in der Nutzung ihrer Gartenparzelle beeinträchtigt werden, sind Bestandsbäume entsprechend zurückzuschneiden.
Kommentare
am 28. Mär. 2022
um 15:09 Uhr
Für was gibt es dann ein
Für was gibt es dann ein Nachbarschaftsgesetz in dem steht wie hoch etwas sein darf und wieweit es weg sein muß