Euer Ernst? Wurde ermittelt, wieviele nach geltender Gartenordnung zulässige Bäume gefällt oder stark gekürzt werden müssen, obwohl sie niemanden stören, weil sie z.B an einer Außengrenze stehen?? Der Regelungsvorschlag scheint mir eine ökologische Katastrophe zu sein, die Erhitzung, Austrocknung und Artensterben begünstigt und zudem das Erscheinungsbild ganzer Anlagen versaut.
Alle anderen Hecken, Großsträucher und Bäume innerhalb des Gartens dürfen eine Höhe nicht überschreiten, die dem Abstand zur nächst liegenden Grundstücksgrenze entspricht (gemessen vom Hauptstamm)
Kommentare
am 24. Mär. 2022
um 17:44 Uhr
Meine vollste Zustimmung.
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