Weder interessengerecht noch vollzugstauglich. Wenn ein (neuer) Pächter die Hecke nicht mehr will, schneidet er die Hecke bis zum Stamm zurück. Machen beide Seiten dies, bleibten nur Stümpfe. wie ist das Konkurrenzverhältnis zur Regelung, nach der auf Wunsch einer Seite ein Zaun auf der Grenze zu errichten ist?

Bestehende Hecken auf der Gartengrenze haben Bestandsschutz.