Es zeugt von schlechtem Stil, wenn solche Hinweise bereits in einer Präambel erwähnt werden. Bei soviel Positivem in der "Einleitung" der Gartenordnung wird hier bereits gedroht. Die Lust am Lesen könnte dem ein oder anderen jetzt bereits abhanden gehen. Und dabei wäre uns allen so geholfen, wenn möglichst Viele diese Ordnung aufmerksam und motiviert lesen würden. Ich kenne kaum eine Ordnung oder ein Gesetz, in denen solche Drohungen/Warnungen bereits in der Präambel erwähnt werden. Wäre es nicht peinlich, wenn in der Präambel unseres Grundgesetzes so etwas stehen würde? "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Wer sich nicht an dieses Gesetz hält, kann mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe belegt werden." Wie würde so etwas klingen?
Verstöße gegen die Gartenordnung berechtigen den Verpächter zur Kündigung des Pachtverhältnisses nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
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am 23. Mär. 2022
um 09:35 Uhr
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