Es sollte möglich sein, einen Garten mit mehreren Personen zu pachten/betreiben, ggf. mit einem Hauptpächter/Ansprechpartner.

Das hat den Vorteil, dass viel mehr Menschen die Möglichkeit auf einen Kleingartenplatz haben sowie anfallende Arbeiten geteilt werden können und der Garten dadurch dauerhaft gepflegt werden kann.

Eine Überlassung des Gartens oder Teilen davon (insbesondere Gartenlauben) an Dritte ist nicht zulässig.

Kommentare

Das finde ich eine gute und

Das finde ich eine gute und zeitgemäße Idee. Der alte Familienbegriff ist doch längst überholt!!!

Sehe ich genauso, für größere

Sehe ich genauso, für größere Umbauten muss man sich sowieso Hilfe holen, und die Wartelisten für Interessiert sind so lange dass keine neuen mehr auf die Liste kommen, geschweige denn einen Garten in Aussicht haben.