Es sollte möglich sein, einen Garten mit mehreren Personen zu pachten/betreiben, ggf. mit einem Hauptpächter/Ansprechpartner.
Das hat den Vorteil, dass viel mehr Menschen die Möglichkeit auf einen Kleingartenplatz haben sowie anfallende Arbeiten geteilt werden können und der Garten dadurch dauerhaft gepflegt werden kann.
Eine Überlassung des Gartens oder Teilen davon (insbesondere Gartenlauben) an Dritte ist nicht zulässig.
Kommentare
am 22. Mär. 2022
um 14:45 Uhr
Das finde ich eine gute und
Das finde ich eine gute und zeitgemäße Idee. Der alte Familienbegriff ist doch längst überholt!!!
am 29. Mär. 2022
um 18:05 Uhr
Sehe ich genauso, für größere
Sehe ich genauso, für größere Umbauten muss man sich sowieso Hilfe holen, und die Wartelisten für Interessiert sind so lange dass keine neuen mehr auf die Liste kommen, geschweige denn einen Garten in Aussicht haben.