Bert Pelzer KGV Blücherpark: Hühnerhaltung sollte erlaubt werden wenn:

Tierhaltung in den Kleingärten ist nicht gestattet

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Bert Pelzer, Fortsetzung des

Bert Pelzer, Fortsetzung des Kommentars: Hühnerhaltung sollte erlaubt werden wenn: ohne Hahn, die Anzahl der Hühner begrenzt ist, der Stall mobil ist und die Hühner außerhalb des Stalls gehalten werden können in einem abgesteckten Gehege des Gartens, damit keine Ödflächen entstehen. Reine Stallhaltung oder Bodenhaltung darf nicht erlaubt werden. Der Pächter müsste sich verpflichten die Position des Stalls und des Geheges regelmäßig zu verändern und eine regelmäßige Pflege des Stalls durchzuführen. Diese Öffnung der Gartenordnung würde einen wesentlichen Schritt in Richtung der veränderten Einstellung vor allem jüngeren Pächtern im Sinne des ökologischen Handelns entsprechen.