auch Salz zur "Unkraut"vernichtung sollte verboten werden, sehe immer wieder Gartennachbarn, die kiloweise Salz auf die Wege streuen
Die Verwendung chemischer Pflanzenbehandlungsmittel (Pestizide), insbesondere Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel), Fungizide (Pilzbekämpfungsmittel), Insektizide (Insektenbekämpfungsmittel) und Rodentiziden (Gifte gegen Ratten, Mäuse und so weiter) sind verboten. Zur Bekämpfung von unerwünschten Kleinsäugern (zum Beispiel Wühlmaus, Ratten) sind ausschließlich Lebendfallen zu verwenden, damit ökologisch wertvolle und geschützte Kleinsäuger (Mauswiesel, Gartenschläfer, Zwergmaus und so weiter) nicht getötet werden. Akustische Bekämpfungsgeräte sind verboten.
Kommentare
am 23. Mär. 2022
um 09:53 Uhr
Wie wird ein Obstbaum in die
Wie wird ein Obstbaum in die 30% eingerechnet? Die Pflege eines Baumes ist sehr umfangreich und sollte entsprechend berücksichtigt werden.
am 23. Mär. 2022
um 19:28 Uhr
Da bin ich auch unbedingt für
Da bin ich auch unbedingt für das kein Salz zur Unkrautbekämpfung verwendet werden darf.
am 26. Mär. 2022
um 09:48 Uhr
Satz ist in dieser Form mit
Satz ist in dieser Form mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Wie kann auf unterer Ebene (Kleingartensatzung) der Einsatz vom Gesetzgeber zugelassener und freiverkäuflicher Mittel "verboten" werden? Einverstanden wäre ich mit der Formulierung, ihr Einsatz sei nicht erwünscht und nach Möglichkeit zu vermeiden.
am 29. Mär. 2022
um 13:06 Uhr
Was ist mit dem Wegflämmen
Was ist mit dem Wegflämmen von Unkraut? Sollte das nicht auch verboten sein? Bzgl der Pestizide, Herbizide, etc. könnte es sinnvoll sein, ein paar Beispiele zu nennen für besonders beliebte / schädliche Mittel. Ich schließe mich aber auch dem Kommentar an, dass es sinnvoll wäre, zu schreiben, wie es denn gemacht werden soll. Für dieses komplexe Thema wäre wahrscheinlich eine gesonderte Anlage / Broschüre hilfreich.