Sehr missverständlich. Das Verbrennen von behandeltem Holz zur Müllbeseitigung zu verbieten, macht Sinn. Zu verbieten, Holz beim Grillen zu verbrennen, macht dagegen ja keinen Sinn.
Das Verbrennen von Gartenabfällen, Holz und Papier und anderer Materialien ist verboten
Kommentare
am 22. Mär. 2022
um 13:19 Uhr
doch, die Belästigung anderer
doch, die Belästigung anderer durch Rauch ist nicht nötig
am 23. Mär. 2022
um 20:07 Uhr
Eine Präzisierung betreffs
Eine Präzisierung betreffs der Unterscheidung zwischen unzulässiger Müllentsorgung bzw. zulässiges Freizeit-Grillen ist unbedingt notwendig. Ansonsten besteht die reale Gefahr, das Gartenfreunde jegliche Rauchentwicklung als Fall für das Ordnungsamt ansehen!!