Sehr missverständlich. Das Verbrennen von behandeltem Holz zur Müllbeseitigung zu verbieten, macht Sinn. Zu verbieten, Holz beim Grillen zu verbrennen, macht dagegen ja keinen Sinn.

Das Verbrennen von Gartenabfällen, Holz und Papier und anderer Materialien ist verboten

Kommentare

doch, die Belästigung anderer

doch, die Belästigung anderer durch Rauch ist nicht nötig

Eine Präzisierung betreffs

Eine Präzisierung betreffs der Unterscheidung zwischen unzulässiger Müllentsorgung bzw. zulässiges Freizeit-Grillen ist unbedingt notwendig. Ansonsten besteht die reale Gefahr, das Gartenfreunde jegliche Rauchentwicklung als Fall für das Ordnungsamt ansehen!!