Auch dieser Passus kommt mir wieder wie Gänglei vor. Worum geht es denn eigentlich? Es sollen keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen! Eine wasserdichte Auffanganlage, welche einmal jährlich verpflichtend durch eine Fachfirma abgepumpt und fachgerecht entsorgt wird bietet hier doch eine optimale Lösung. Es wird Kleingärtnern unnötig schwer gemacht. Und es ist realitätsfremd das nicht auch mal was geputzt oder gespült werden muss, dieses Wasser möchte ich lieber aufgefangen, als in den Büschen entsorgt wissen!!
Die Errichtung von Wasserspültoiletten mit Anschluss an eine wasserdichte Auffanggrube ist verboten. Die Einrichtung von Wasserspülungen, Duschen, Küchenspülen und anderen Einrichtungen, deren Betrieb eine Wasserver- und -entsorgung erfordert, ist untersagt.
Kommentare
am 23. Mär. 2022
um 10:19 Uhr
Vorhandene Gruben sollen
Vorhandene Gruben sollen bleiben. So wird vermieden, dass Fäkalien und Abwasser in die Böden geleitet werden.
am 24. Mär. 2022
um 11:32 Uhr
Aha und keiner leitet dann
Aha und keiner leitet dann sein Abwasser mehr in den Boden.....?
am 24. Mär. 2022
um 08:03 Uhr
ich unterstütze den oben
ich unterstütze den oben genannten Kommentar vollumfänglich. Bestände, geschlossene gruben, die jährlich fachgerecht mit einem Nachweis geleert und entsorgt werden, sollten bleiben dürfen.
am 24. Mär. 2022
um 11:30 Uhr
Auffanganlagen waren mal
Auffanganlagen waren mal erlaubt.
Aber was wurde dann von vielen Kleingärtnern*innen gemacht?
Löcher in den Auffangwannen um ein paar DDM (Deutsche Mark) zu sparen.
am 24. Mär. 2022
um 11:30 Uhr
Auffanganlagen waren mal
Auffanganlagen waren mal erlaubt.
Aber was wurde dann von vielen Kleingärtnern*innen gemacht?
Löcher in den Auffangwannen um ein paar DDM (Deutsche Mark) zu sparen.
am 03. Apr. 2022
um 16:31 Uhr
Ich stimme einfach nur zu !
Ich stimme einfach nur zu !