Auch dieser Passus kommt mir wieder wie Gänglei vor. Worum geht es denn eigentlich? Es sollen keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen! Eine wasserdichte Auffanganlage, welche einmal jährlich verpflichtend durch eine Fachfirma abgepumpt und fachgerecht entsorgt wird bietet hier doch eine optimale Lösung. Es wird Kleingärtnern unnötig schwer gemacht. Und es ist realitätsfremd das nicht auch mal was geputzt oder gespült werden muss, dieses Wasser möchte ich lieber aufgefangen, als in den Büschen entsorgt wissen!!

Die Errichtung von Wasserspültoiletten mit Anschluss an eine wasserdichte Auffanggrube ist verboten. Die Einrichtung von Wasserspülungen, Duschen, Küchenspülen und anderen Einrichtungen, deren Betrieb eine Wasserver- und -entsorgung erfordert, ist untersagt.

Kommentare

Vorhandene Gruben sollen

Vorhandene Gruben sollen bleiben. So wird vermieden, dass Fäkalien und Abwasser in die Böden geleitet werden.

Aha und keiner leitet dann

Aha und keiner leitet dann sein Abwasser mehr in den Boden.....?

ich unterstütze den oben

ich unterstütze den oben genannten Kommentar vollumfänglich. Bestände, geschlossene gruben, die jährlich fachgerecht mit einem Nachweis geleert und entsorgt werden, sollten bleiben dürfen.

Auffanganlagen waren mal

Auffanganlagen waren mal erlaubt.
Aber was wurde dann von vielen Kleingärtnern*innen gemacht?
Löcher in den Auffangwannen um ein paar DDM (Deutsche Mark) zu sparen.

Auffanganlagen waren mal

Auffanganlagen waren mal erlaubt.
Aber was wurde dann von vielen Kleingärtnern*innen gemacht?
Löcher in den Auffangwannen um ein paar DDM (Deutsche Mark) zu sparen.

Ich stimme einfach nur zu !

Ich stimme einfach nur zu !