Der Verbot von Sickergruben wo WC bzw. Grauwasser eingeleitet wird ist ja nachvollziehbar.
Aber warum darf man keinen Abwassertank z.B. mit TÜV oder DIBT Zulassung verwenden.
Dieser wird dann bei Bedarf oder min. 1x Jährlich von einer Fachfirma abgesaugt und Entsorgt.
Für das Grauwasser z.B. vom Geschirr Spülen, oder aber auch eine Toilette.
Ist doch besser als dann doch das kleine Geschäft an einem Strauch oder Baum verrichtet wird.
Oder es wird im Garten in einer Schüssel gespült und danach doch in irgendeine Hecke entsorgt.
Warum wird es den Menschen so schwer gemacht ??!!
mit Anschluss an eine wasserdichte Auffanggrube ist verboten
Kommentare
am 22. Mär. 2022
um 09:25 Uhr
Ich muss da voll und ganz
Ich muss da voll und ganz zustimmen. Es passt nicht mehr in die Heutige Zeit das man wie früher die Männer an den Baum oder Hecke gehen und die Torftoilette von den Frauen genutzt wird und auf den Kompost kommt . Wenn man eine geschlossene Grube hat und der Inhalt ordnungsgemäß entsorgt wird , müsste dies in der Neuen Kleingartenordnung zugestimmt werden.