Ich finde es sehr traurig das Imker in ihrem Hobby im Kleingarten eingeschränkt werden. Ich kenne keinen kleinen bis mittelgroßen Verein der 2-5 Imker haben. Vereine können froh sein das es überhaut ein Imker gibt. Freiheit für den Imker!
Ist der Imker der einzige der so eingeschränkt wird?
35 Gartenparzellen kann das Aufstellen von bis zu 4 Völkern (je Imker*in) genehmigt werden.
Kommentare
am 21. Mär. 2022
um 12:38 Uhr
Aufgrund der üppigen
Aufgrund der üppigen Trachtsituation im Kölner Stadtgebiet und um kleineren Kleingartenvereinen Bienenhaltung zu ermöglichen, ist es angebracht, bis zu 35 Parzellen einer Imkerin / einem Imker die Bienenhaltung zu ermöglichen. Je 35 weiteren Parzellen kann jeweils einer weiteren Imkerin / weiterem Imker die Bienenhaltung ermöglicht werden.
am 21. Mär. 2022
um 12:40 Uhr
Mit "Bienenvölkern" sind
Mit "Bienenvölkern" sind Wirtschaftsvölker gemeint, nicht Ableger, Begattungskästen oder Bienenschwärme.
am 21. Mär. 2022
um 12:42 Uhr
Bestehende Imkerinnen und
Bestehende Imkerinnen und Imker auf Kleingartenparzellen haben bis zur Neuverpachtung Bestandsschutz.
am 26. Mär. 2022
um 10:27 Uhr
Die Honigbienenhaltung hat
Die Honigbienenhaltung hat nichts mit Naturschutz zu tun . Honigbienen sind Nutztiere, die der Honigproduktion dienen und sind nicht wie die stark gefährdeten Wildbienen durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Von üppigem Blütenvorkommen in den Kleingärten ist leider nicht viel zu sehen, so dass die Honigbienehaltung die Nahrungssituation für die Wildbienen noch zusätzlich verschärft. Da die neue Kleingartenordnung hoffentlich die Natur- und Umweltschutzbelange mehr berücksichtigen wird, muss die Haltung von Honigbienen auf ein bis zwei Imker pro Verein eingeschränkt werden.