Ich finde es sehr traurig das Imker in ihrem Hobby im Kleingarten eingeschränkt werden. Ich kenne keinen kleinen bis mittelgroßen Verein der 2-5 Imker haben. Vereine können froh sein das es überhaut ein Imker gibt. Freiheit für den Imker!
Ist der Imker der einzige der so eingeschränkt wird?

35 Gartenparzellen kann das Aufstellen von bis zu 4 Völkern (je Imker*in) genehmigt werden.

Kommentare

Aufgrund der üppigen

Aufgrund der üppigen Trachtsituation im Kölner Stadtgebiet und um kleineren Kleingartenvereinen Bienenhaltung zu ermöglichen, ist es angebracht, bis zu 35 Parzellen einer Imkerin / einem Imker die Bienenhaltung zu ermöglichen. Je 35 weiteren Parzellen kann jeweils einer weiteren Imkerin / weiterem Imker die Bienenhaltung ermöglicht werden.

Mit "Bienenvölkern" sind

Mit "Bienenvölkern" sind Wirtschaftsvölker gemeint, nicht Ableger, Begattungskästen oder Bienenschwärme.

Bestehende Imkerinnen und

Bestehende Imkerinnen und Imker auf Kleingartenparzellen haben bis zur Neuverpachtung Bestandsschutz.

Die Honigbienenhaltung hat

Die Honigbienenhaltung hat nichts mit Naturschutz zu tun . Honigbienen sind Nutztiere, die der Honigproduktion dienen und sind nicht wie die stark gefährdeten Wildbienen durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Von üppigem Blütenvorkommen in den Kleingärten ist leider nicht viel zu sehen, so dass die Honigbienehaltung die Nahrungssituation für die Wildbienen noch zusätzlich verschärft. Da die neue Kleingartenordnung hoffentlich die Natur- und Umweltschutzbelange mehr berücksichtigen wird, muss die Haltung von Honigbienen auf ein bis zwei Imker pro Verein eingeschränkt werden.