Dieser Abschnitt muss auch für entsprechende Altbäume gelten, die sich in den öffentlichen Bereichen der jeweiligen Gartenanlage befinden, also nicht auf einer Kleingartenparzelle, diese aber ggf. start verschatten.
(7) Altbäume von Hoch- und halbstämmigen Obstbäumen haben Bestandsschutz solange Nachbargärten nicht beeinträchtigt werden und wenn im Rahmen des Pächterwechsels Einvernehmen mit dem/der Nachbarn*in sowie den Nachpächter*in besteht. Wenn die Nachbarn durch Schatten und sonstige Einwirkungen in der Nutzung ihrer Gartenparzelle beeinträchtigt werden, sind Bestandsbäume entsprechend zurückzuschneiden.
von Gast am 21.03.2022
Dieser Abschnitt muss auch für entsprechende Altbäume gelten, die sich in den öffentlichen Bereichen der jeweiligen Gartenanlage befinden, also nicht auf einer Kleingartenparzelle, diese aber ggf. start verschatten.