Demontage und Einlagerung von Trampolinen sind relativ aufwändig. Daher sollte höchsten der Nutzungszeitraum auf die Zeit vom 01.04. bis zum 31.10. begrenzt werden, nicht aber die Aufstellung.

Das Aufstellen ist nur in dem Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres erlaubt.

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Es sollte nur die Nutzung

Es sollte nur die Nutzung während der Winterzeit eingeschränkt werden. Abbau und Demontage sind sehr aufwendig.
Trampoline, die bereits aufgestellt und größer als 2,20m sind, sollen stehenbleiben dürfen.