Ein solches Datum ist nicht nachzuvollziehen. Die "Anlage" ist vor dem 31.12.2024 nicht besser/schlechter als nach dem 01.01.2025. Vorher und nachher ist die kleingärtnerische Nutzung gegeben. Willkürlich gewählt. Wenn überhaupt wäre ein Passus "...bei Pächterwechsel..." angebracht. Wem nutzt diese Vorschrift? Wofür soll sie gut sein?
bis zum 31.12.2024
Kommentare
am 27. Mär. 2022
um 12:52 Uhr
Zudem: Entweder gewährt man
Zudem: Entweder gewährt man bestandsschutz, wie bisher, oder eben nicht. Diesen nun zu befristen ist nicht richtig und das Datum ohne weitere Begründung willkürlich.