Welchen Sinn macht hier die zeitliche Begrenzung. Ich weiss es nicht.
4) TrampolinPro Garten ist das Aufstellen von einem Trampolin mit maximal 2,20 m Außendurchmesser erlaubt. Der Standort ist mit dem Vereinsvorstand abzusprechen. Ein Grenzabstand von mindestens 1,50 m zur Gartengrenze ist einzuhalten. Das Aufstellen ist nur in dem Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres erlaubt. Die Verkehrssicherheitspflicht obliegt d
Kommentare
am 22. Mär. 2022
um 09:34 Uhr
Ich denke dass es darum geht,
Ich denke dass es darum geht, dass die Trampoline nicht monatelang ungenutzt rumstehen. Wichtiger finde ich aber die sturmsicherung.
am 24. Mär. 2022
um 13:17 Uhr
Ein Trampolin abzubauen ist
Ein Trampolin abzubauen ist ziemlich aufwändig. Es reicht eine ordentliche Verankerung im Boden, damit es vorm Verrutschen gesichert ist. Die kann man ja vorschreiben. Zusätzlich dazu sollte die Große des Trampolins an den Garten angepasst werden. In einem großen Garten kann doch auch ein großes Trampolin stehen.