Realitätsfern. Wenn der Pächter*in einen kleinen "Schlauch" fest verlegt ist es nach dieser Regelung untersagt. Einen Schlauch an die "Einzelzapfstelle" anzuschleißen und diesen durch das Fenster zu legen ist ist dann"naturnaher"/"kleingärtnerischer"? Unsinn!

Das Anschließen der einzelnen Lauben an die Wasserversorgung ist untersagt.