Insbesondere in den Überschwemmungsgebieten des Rheins könnte es sinnvoll sein, zunüftig Lauben zu bauen, deren Fußboden über der möglichen Überflutungshöhe liegt. Dies lässt sich durch Aufständerung erreichen. Dabei ist es nicht notwendig, die nachfolgend festgelegte maximale Firsthöhe zu ändern. Die Option, zukünftig hochwasserfreie/-sichere Lauben bauen zu können, sollte zumindest in den Überschwemmungsgebieten des Rheins bestehen bleiben. Daher sollte auf die Angabe einer Mindest-Estrich-Oerkante verzichtet werden.

Höhe: Die Maße gelten ab Estrich–Oberkante. Die Estrich-Oberkante darf bis max. 0,25 m über dem Erdboden liegen.