Es ist darauf zu achten das Äste und Pflanzteile nicht in den Weg ranken.

(4) Die Pflege und Unterhaltung des Begleitgrüns an den Wegen einschließlich vorhandener Hecken obliegt den Kleingärtnern der angrenzenden Gärten, soweit keine andere Regelung besteht.

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Die Wege müssen frei begehbar

Die Wege müssen frei begehbar sein, daher unbedingt Äste und Pflanzenfrei. Vor allem solche mit Dornen.

Es sollte öfters kontrolliert

Es sollte öfters kontrolliert werden dass alle Pächter ihre Aufgabe übernehmen damit die Wege frei und sicher begehbar bleiben. Teilweise wachsen gelegte Gehwegplatten von Unkraut voll zu und/oder sind voll mit Moos befallen. Sobald es regnet entsteht Rutschgefahr.

Generell sollte die Zeit für

Generell sollte die Zeit für die Pflege für Hecken und Wege vor dem Garten auch als Gemeinschaft Arbeit anerkannt werden.