Wir Kleingärtner sind doch keine Ausstellungsfläche für andere. Die Vereine bieten für interessierte Rundgänge und Informationen an.
Darüber hinaus sollen auch Nicht-Kleingärtner*innen von Kleingartenanlagen profitieren. Kleingartenanlagen sind Kaltluftentstehungsgebiete, Versickerungsflächen, Lebensräume für Tiere und Pflanzen und sind öffentlich zugänglich. Den Menschen soll es eine Freude sein, durch Kleingartenanlagen zu spazieren, den Pflanzen beim Wachsen und den Kleingärtner*innen beim Gärtnern über die Schulter zu schauen.
Kommentare
am 21. Mär. 2022
um 16:26 Uhr
In das Privileg eines
In das Privileg eines Kleingartens kommen aber leider nicht alle Kölner:innen. Die Nutzung der wenigen Grünflächen sollte daher allen zur Verfügung stehen in dem Sinne, dass auch auf den Wegen in den Kleingärtenanlagen spaziert werden kann.
am 22. Mär. 2022
um 07:48 Uhr
Grundsätzlich ist das
Grundsätzlich ist das Durchlaufen der Kleingartenanlagen zu begrüßen. Die Besucher*inne sollten aber auch auf die Bedürfnisse der Kleingärter*innen Rücksicht nehmen und Vandalismus, Vermüllung und Hundekot entsprechend vermeiden. Ggf. sind zusätzliche Mülleimer aufzustellen.
am 23. Mär. 2022
um 09:32 Uhr
Als privilegierte Nutzer
Als privilegierte Nutzer öffentlicher Flächen sollten wir nicht versuchen, uns dem Blick der Öffentlichkeit zu entziehen. Aber "über die Schulter" möchte ich mir auch nicht gucken lassen; solche Formulierungen haben m.E. in Normtexten nichts zu suchen.
am 24. Mär. 2022
um 13:17 Uhr
Auch hier sollte beschrieben
Auch hier sollte beschrieben werden WIE werden sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Welche Rechte hat die Spaziergängerin die Stadtbewohnerin....