Vielen Dank für diese Änderung! Kleingärten haben zeitgemäß einen anderen Auftrag: Biodiversität und Artenschutz!
Kleingärten sollen mit natürlichen Materialien gestaltet und biologisch bewirtschaftet werden.Die Verwendung chemischer Pflanzenbehandlungsmittel (Pestizide), insbesondere Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel), Fungizide (Pilzbekämpfungsmittel), Insektizide (Insektenbekämpfungsmittel) und Rodentiziden (Gifte gegen Ratten, Mäuse und so weiter) sind verboten. Zur Bekämpfung von unerwünschten Kleinsäugern (zum Beispiel Wühlmaus, Ratten) sind ausschließlich Lebendfallen zu verwenden, damit ökologisch wertvolle und geschützte Kleinsäuger (Mauswiesel, Gartenschläfer, Zwergmaus und so weiter) nicht getötet werden. Akustische Bekämpfungsgeräte sind verboten.Die Verwendung von Mineraldüngern ist verboten. Die Bodenfruchtbarkeit ist über die Verwendung von organischen Düngern und Kompost zu sichern. Die Verwendung von Torf und torfhaltigen Substraten ist verboten.Dem Artenschutz dienende Bepflanzung und Einrichtungen (insektenfördernde Blütenpflanzen, –hecken und –bäume, Nisthilfen) sind für jeden Garten anzulegen. Die Auswahl von widerstandsfähigen und standortgerechten Pflanzen sowie das Anpflanzen von Vogelschutz und Bienennährgehölzen ist zu fördern. Weitere Informationen siehe Anlage Nr. 1, Vogelschutz- und Bienennährgehölze.Der Einbau von Folien, Vliesen oder Geotextilien in den Boden ist – außer bei einem Folienteich – verboten. Vorhandene Folien, Vliese, Geotextilien etc. im Boden sind zu entfernen.Ebenso ist die Anlage sogenannter Schottergärten verboten. Ein Schottergarten ist eine großflächig mit Steinen oder Kies bedeckte Gartenfläche, in welcher die Steine oder der Kies das hauptsächliche Gestaltungsmittel sind. Pflanzen kommen nicht oder nur in geringer Zahl vor, wenn, dann oft durch strengen Formschnitt künstlich gestaltet.Über die Förderung der ökologisch wertvollen Gestaltung der Einzelgärten hinaus ist jeder Verein aufgefordert, einen Insekten-, Kleinsäuger- und Vogelschutzgarten im Gemeinschaftsgrün einzurichten.
Kommentare
am 21. Mär. 2022
um 15:40 Uhr
Ich unterstütze diesen neuen
Ich unterstütze diesen neuen Abschnitt ebenfalls ausdrücklich.
am 22. Mär. 2022
um 13:33 Uhr
das Problem werden aber immer
das Problem werden aber immer mangelnde Kontrollmöglichkeiten und fehlende Kosequenzen sein
am 27. Mär. 2022
um 11:15 Uhr
Es nervt zu jedem zweiten
Es nervt zu jedem zweiten Artikel den wortgleichen Kommentar zu lesen.
am 30. Mär. 2022
um 23:14 Uhr
Alles wirklich sehr
Alles wirklich sehr erstrebenswert, leider bin ich trotz der bisher schon geltenden Regeln von Nachbarn umgeben, die alles Mögliche streuen
am 31. Mär. 2022
um 23:30 Uhr
Es sollte kein Rindenmulch in
Es sollte kein Rindenmulch in größeren Flächen auf die Beete aufgebracht werden.
Das hat in etwa den gleichen Effekt wie Torf. Sterilität und Verseuchung des Bodens.
Beobachte das in den letzten Jahren vermehrt in unserer Anlage, es weden große Flächen damit "versiegelt".
am 03. Apr. 2022
um 10:59 Uhr
Eine Änderung finde ich gut,
Eine Änderung finde ich gut, wenn sie denn eingehalten wird.
Es werden zahlreiche Verbote angegeben, aber keine Alternativmöglichkeit. mit dem Hinweis "z.B." anstatt Insektizide nimmt man Neerbaumöl, oder anstatt Blaukorn nimmt man Rinder- oder Pferdedung in Pellets.
Es ist wie bei Kindern, Verbote sind angebracht, aber nie ohne eine Erklärung.
Was düngt man mit Rinderdung
Grunddüngung von Beeten und Gewächshäusern, da sein ausgewogenes Nährstoffverhältnis und hoher Kaliumgehalt universell für alle Pflanzen – von Gehölzen über Rosen bis hin zu Obst und Gemüse – einsetzbar ist und die Düngewirkung im Boden lange aufrechterhalten wird.
Welche Pflanzen vertragen Pferdedung?
Pferdedung eignet sich als Dünger für Pflanzen mit hohem Nährstoffbedarf, sogenannte Starkzehrer wie Kürbis, Sellerie und Zucchini.