Das finde ich sehr gut, da die Kleingärten heute für die Ökologie, Biodiversität und Artenschutz eine besondere Bedeutung haben.
Die Verwendung der zahlreichen, überwiegend hochwachsenden und ökologisch eher unbedeutenden Thuja-, Scheinzypressen- und Kirschlorbeerarten als Heckenpflanzen ist nicht gestattet.Darüber hinaus vorhandene Thuja-, Scheinzypressen- und Kirschlorbeerhecken sind spätestens bei Pächterwechsel zu entfernen.
Kommentare
am 22. Mär. 2022
um 01:29 Uhr
Finde ich sinnvoll!
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