Solange die Vorstände alle eine Toilette, Dusche, Küchenspüle haben ist das ja ok, aber die Pächter dürfen das nicht. Wer kontrolliert hier den Vorstand? Die haben bei uns alle eine Dusche und Toilette, Pächter werden abgemahnt!
Duschen, Küchenspülen und anderen Einrichtungen, deren Betrieb eine Wasserver- und -entsorgung erfordert, ist untersagt. Zulässig ist nur die Nutzung von Einzelzapfstellen im Garten.
von Gast am 21.03.2022
Solange die Vorstände alle eine Toilette, Dusche, Küchenspüle haben ist das ja ok, aber die Pächter dürfen das nicht. Wer kontrolliert hier den Vorstand? Die haben bei uns alle eine Dusche und Toilette, Pächter werden abgemahnt!