Ich vermute, dass die Höhe der Hecken deshalb begrenzt werden soll, damit der Garten einsehbar bleibt - im Prinzip stimme ich zu. Aber deswegen muss ja nicht die GESAMTE Heckenlänge gekürzt werden, es gnügt zu Einsehbarkeit ja, wenn etwa nur die halbe Heckenlänge gekürzt ist.

Hecken auf der Grenze zum Gartenweg der Kleingartenanlage sind auf eine Höhe von 1,50 m zu begrenzen. Es ist darauf zu achten, dass auch unter Berücksichtigung des jährlichen Zuwachses die maximal Höhe eingehalten wird. Der Garten muss an der Seite, an der das Eingangstor liegt zum überwiegenden Teil einsehbar sein.