Womit wird die dem Artenschutz zuwiderlaufende Heckenhöhe von 1,25 m eigentlich begründet? Ich vermute, dass eine Einsicht in den Garten möglich sein soll, was ich auch grundsätzlich begrüße. Dazu muss aber nicht die GESAMTE Umzäumung in der Höhe begrenzt werden, sondern wenn z.B. die Hälfte der Heckenlänge auf 1,25m begrenzt ist, und die andere Hälfte höher wachsen kann, wäre allen Belangen Rechnung getragen.

Umzäunungen innerhalb von Kleingartenanlagen zu den Wegen und zwischen den einzelnen Parzellen dürfen eine Höhe von 1,25 m nicht überschreiten. Die Einfriedung zwischen den einzelnen Parzellen ist nicht zwingend erforderlich.