Ich verstehe das so, dass eine Küchenspüle zulässig ist, wenn man das Wasser dafür aus der Einzelzapfstelle im Garten holt und das Schmutzwasser unter der Spüle aufgefangen und in den Garten getragen wird.
Küchenspülen und anderen Einrichtungen, deren Betrieb eine Wasserver- und -entsorgung erfordert, ist untersagt. Zulässig ist nur die Nutzung von Einzelzapfstellen im Garten
Kommentare
am 02. Apr. 2022
um 21:27 Uhr
Auch hier möchte ich noch
Auch hier möchte ich noch einmal fragen: Was spricht dagegen, in einer Küchenspüle mit Wasseranschluss IN der Laube mit Ökospülmittel ein bisschen abzuspülen, alles in einem Eimer aufzufangen und anschließend damit den Garten zu gießen? Bitte macht das möglich!