Nach meinen Beobachtungen brüten Vögel niemals in Hecken, die nur 1,50 m hoch sind. Die Vogelnester und die "Rastplätze" der verschiedenen Vögel befinden sich immer in einer Höhe von mindestens 1,80 m und höher! Deshalb schlage ich vor, Heckenhöhen, auch zwischen den Gärten, von 2 m zu ermöglichen. Einsehbare Bereiche mit niedrigeren Hecken (z.B. auf der Seite des Eingangs) können ja trotzdem bestimmt werden. Auch bisher waren ja an den Wegen und Straßen Heckenhöhen bis 2,20 m erlaubt!

(4) Die Hecken zwischen den Gärten können im Einvernehmen der Pächter*in auf der Gartengrenze errichtet werden. Besteht kein Einvernehmen, so ist ein Grenzabstand von mindestens 0,8 m zur Außenkante der Schnittfläche einzuhalten. Bestehende Hecken auf der Gartengrenze haben Bestandsschutz. Hecken auf oder mit weniger als 1m Abstand zur Grundstücksgrenze sind auf eine Höhe von max. 1,50 m zu begrenzen.(5) Hecken auf der Grenze zum Gartenweg der Kleingartenanlage sind auf eine Höhe von 1,50 m zu begrenzen. Es ist darauf zu achten, dass auch unter Berücksichtigung des jährlichen Zuwachses die maximal Höhe eingehalten wird. Der Garten muss an der Seite, an der das Eingangstor liegt zum überwiegenden Teil einsehbar sein.

Kommentare

Das kommt auf die Grösse der

Das kommt auf die Grösse der Vögel an. Klar würde ein Milan nicht ine einer Hecke von 1,25m höhe nisten, aber alle anderen Kleinvögel schon wenn man Ihnen ruhe gönnt.

es gibt auch Bodenbrüter,

es gibt auch Bodenbrüter, aber viele Hecken können nicht blühen und keine Früchte tragen, wenn man ständig daran herumschneidet

Zustimmung !

Zustimmung !