Ein Kleingarten ist zuvorderst keine Ökospielwiese sondern soll den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Gehölze des eigenen Gartens dürfen den Gemüseanbau im Nachbargarten nicht beeinträchtigen - auch nicht mit dem Totschlagargument "Ökologie". Nach der aktuellen Gartenordnung ist daher das Anpflanzen großwüchsiger Bäume und Sträucher, die höher als 4 Meter und breiter als 3 Meter werden, unzulässig und Hochstammobstbäume müssen 4 Meter Grenzabstand einhalten. Das machte Sinn, ist gerecht (da für alle gleiche Abstände) und ist klar geregelt. Die neue Regelung hingegen ist parzellenindividuell und für alle Beteiligten viel schwerer umzusetzen. Zudem werden künftige Probleme vorprogrammiert. Götterbaum und Platane sind nun nicht mehr unzulässig sondern dürfen bis zur Größe x wachsen. Kein Vorstand wird es dann aber schaffen, nach vielen Jahren gegen die Emotionen der Baumerzieher einen solchen Schattenbaum wieder entfernen zu lassen. Hier wird grüne Ideologie gegen das Kleingartenwesen gestellt - auf dem Rücken der Vorständler, die es dann ausbaden dürfen. Daher: alte Regelung belassen!
(6) Alle anderen Hecken, Großsträucher und Bäume innerhalb des Gartens dürfen eine Höhe nicht überschreiten, die dem Abstand zur nächst liegenden Grundstücksgrenze entspricht (gemessen vom Hauptstamm).
Kommentare
am 22. Mär. 2022
um 13:58 Uhr
es sollte nicht um
es sollte nicht um Götterbäume und Platanen, sondern um Obstbäume gehen