Es fehlt eine Aussage, ob der „Generalpachtvertrag über Kleingärten auf städtischem Gelände“ zwischen der Stadt und dem Kreisverband vom 18.01.2012 weiterhin fortgelten soll. Hierin ist einiges geregelt, was mit der Gartenordnung nicht im Einklang steht, z.B. Öffnung der Tore von 8.00 bis Einbruch der Dunkelheit. Falls der Generalpachtvertrag nicht geändert wird, bitte im Schlussparagraphen veröffentlichen, welche Regelung denn künftig gelten soll. Falls er angepasst wird, bitte den Wortlaut veröffentlichen.
von Gast am 20.03.2022
Es fehlt eine Aussage, ob der „Generalpachtvertrag über Kleingärten auf städtischem Gelände“ zwischen der Stadt und dem Kreisverband vom 18.01.2012 weiterhin fortgelten soll. Hierin ist einiges geregelt, was mit der Gartenordnung nicht im Einklang steht, z.B. Öffnung der Tore von 8.00 bis Einbruch der Dunkelheit. Falls der Generalpachtvertrag nicht geändert wird, bitte im Schlussparagraphen veröffentlichen, welche Regelung denn künftig gelten soll. Falls er angepasst wird, bitte den Wortlaut veröffentlichen.