Bitte die Fläche der Hochbeete eng begrenzen. Hier wird nur Blumenerde vom Discounter verbaut. Bitte unterscheiden Hochbeete mit Erdkontakt und Biomasseverwertung und reine Tischbeete. Tischbeete sollten gar nicht gestattet sein.
(5) Bei der Bewirtschaftung des Kleingartens ist vor allem die kleingärtnerische Nutzung sicherzustellen. Im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist dies gegeben, wenn:mehr als ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst, anderen Früchten und Gemüse verwendet werden. Permakulturen, Hügel- und Hochbeetkulturen, sowie Mischkulturen sind der Anbaufläche zuzuordnen.wasserundurchlässige Flächen für Laube, Aufbauten, Terrassen und Wege nur bis zu einer Gesamtgröße von maximal 50 qm angelegt werden.die Restfläche als Zier- oder Naturgarten, Rasen- oder Wiesenfläche bepflanzt oder genutzt wird.
Kommentare
am 22. Mär. 2022
um 13:38 Uhr
ganz meine Meinung, es gibt
ganz meine Meinung, es gibt Gärten mit vielen Hochbeeten (Kästen) mit Plastikfolie ausgelegt, was ist da naturnah?
am 22. Mär. 2022
um 14:42 Uhr
Bitte ein Drittel, ein
Bitte ein Drittel, ein Drittel, ein Drittel!
So war es doch immer gut!!!
am 27. Mär. 2022
um 11:12 Uhr
Was für eine
Was für eine Verallgemeinerung. Nicht von sich selbst auf andere schließen. Nicht jeder kauft Blumenerde vom Discounter.