Bitte nicht ändern.
(3) Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens zu berücksichtigen.
Bitte nicht ändern.
(3) Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens zu berücksichtigen.
Kommentare
am 21. Mär. 2022
um 01:06 Uhr
Klimaschutz würde ich auch
Klimaschutz würde ich auch erwähnen, obwohl es sicher unter Umweltschutz subsummiert werden könnte.
Ich denke, ein Anhang mit der Beschreibung der Begriffe unter besonderer Sicht des Kleingärtnerns wäre sinnvoll.
am 29. Mär. 2022
um 18:36 Uhr
Wie wäre es, wenn die
Wie wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde ca. 5 % der gepachteten Schrebergartenfläche zur Nutzung für Insekten, Bienen usw. zur Verfügung zu stellen. Bei einem Garten mit der Fläche von 340 m² wären das 17m². "Mut zur Wildnis". Vielleicht mit vorheriger Absprachen mit Gartennachbarn, wenn evtl. ein Wildpflänzchen über den Zaun will.