Der Kleingarten unterliegt ausschließlich der kleingärtnerischen Nutzung. Diese ist nur dann gegeben, wenndie Bewirtschaftung des Kleingartens zur Eigenversorgung der Familie durch eigene Arbeit geschieht undder Kleingarten dem/der Kleingärtner*in und seiner/ihrer Familie zur Erholung dient.
von Gast am 20.03.2022
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