Bitte nicht ändern.

Der Kleingarten unterliegt ausschließlich der kleingärtnerischen Nutzung. Diese ist nur dann gegeben, wenndie Bewirtschaftung des Kleingartens zur Eigenversorgung der Familie durch eigene Arbeit geschieht undder Kleingarten dem/der Kleingärtner*in und seiner/ihrer Familie zur Erholung dient.