Unsere öffentl. Gemeinschaft besteht längst nicht mehr nur aus Ehepaaren, deshalb sollte es möglich sein, 2 erwachsene Personen in den Pachtvertrag eintragen zu lassen.
) Eine Überlassung des Gartens oder Teilen davon (insbesondere Gartenlauben) an Dritte ist nicht zulässig.
Kommentare
am 20. Mär. 2022
um 17:37 Uhr
Langjährigen Pächtern, die
Langjährigen Pächtern, die aus Altersgründen die Bewirtschaftung nicht mehr alleine schaffen, sollte die Möglichkeit gegeben werden, den Garten mit Hilfe von "Gartenpaten" länger halten zu können.
am 02. Apr. 2022
um 10:48 Uhr
Intergenerationale Gärten,
Intergenerationale Gärten, eine wunderbare Idee! Das wäre doch mal eine Initiative wert. Sozialökologische Innovation statt Besitzstandswahrung.
am 20. Mär. 2022
um 17:49 Uhr
Aufgrund von Berufstätigkeit,
Aufgrund von Berufstätigkeit, Kindern etc. Ist es oft schwer alleine alle Auflagen zu erfüllen, gerade als Alleinstehende Mutter. Ich denke, daß es zulässig sein sollte auch die Arbeit auch mit anderen zu teilen um den Ansprüchen der Kleingartenordnung gerecht zu werden. Alles andere ist nicht mehr zeitgemäß.
am 20. Mär. 2022
um 19:25 Uhr
Schließe mich an. Die
Schließe mich an. Die Bewirtschaftung von Kleingärten durch 2 oder mehr Familie ist absolut üblich und anders kaum zu schaffen.
am 21. Mär. 2022
um 07:48 Uhr
Wie weit gehen diese
Wie weit gehen diese Vorschriften eigentlich noch?
Wenn jemand krank ist oder im Urlaub , sollte es wohl jedem selbst überlassen sein ob der Garten durch jemand anderen gepflegt wird oder durch eine Fa...und unentgeltlich ist ja wohl vollkommen unrealistisch..und geht niemanden etwas an.
am 21. Mär. 2022
um 15:05 Uhr
Ja, die aktuelle Form des
Ja, die aktuelle Form des Absatzes würde eine "gemeinschaftliche" Nutzung im Freundeskreis zB illegalisieren,
"Der/die Kleingärtner*in ist jedoch befugt, den Garten dauerhaft gemeinschaftlich mit Freund*innen zu bewirten und die Kosten für den Garten intern aufzuteilen oder vorübergehend (zum Beispiel während des Urlaubs oder bei Krankenhausaufenthalt) unentgeltlich Dritten zur Pflege zu überlassen."
am 21. Mär. 2022
um 17:22 Uhr
Nicht nur das. Es stehen so
Nicht nur das. Es stehen so viele Menschen auf der Warteliste, dass man in Anlehnung an Wohngemeinschaften auch über Parzellengemeinschaften nachdenken sollte. Ich kenne aus dem Stand zwei Haushalte, die sich mit uns eine Parzelle teilen würden.
am 01. Apr. 2022
um 11:20 Uhr
Ja, wir handhaben das so (2
Ja, wir handhaben das so (2 unverheiratete Pärchen, 1 Person davon "Pächter") - sind damit aber quasi am Rande der Legalität und Gartenordnung...
am 28. Mär. 2022
um 20:39 Uhr
Das sehe ich auch so.
Das sehe ich auch so.
am 29. Mär. 2022
um 18:09 Uhr
Sehe ich auch so, es wäre für
Sehe ich auch so, es wäre für eine besser Aufteilung der anfallenden Arbeiten und auch der Gemeinschaftsarbeit sehr hilfreich wenn sich zwei Pächter(innen) mit ihren Familien einen Garten teilen könnten.
am 01. Apr. 2022
um 15:25 Uhr
Das sehe ich auch so. Als
Das sehe ich auch so. Als während meines Urlaubs eine befreundete Familie den Garten gepflegt hat und sich dort an einigen sehr heißen Sommertagen erholt hat, wurde ich direkt vom Vorstand belehrt, das sei nicht gestattet, die dürften nur gießen, aber nicht ihr Feierabendgetränk dort trinken. Wäre sehr froh und dankbar, wenn ein solcher Quatsch ein Ende hätte!
am 02. Apr. 2022
um 10:18 Uhr
Unglaublich. Genau darum
Unglaublich. Genau darum braucht es es einen anderen rechtlichen Rahmen.
am 03. Apr. 2022
um 00:03 Uhr
Nee, da braucht es einen
Nee, da braucht es einen anderen Vorstand.