Unsere öffentl. Gemeinschaft besteht längst nicht mehr nur aus Ehepaaren, deshalb sollte es möglich sein, 2 erwachsene Personen in den Pachtvertrag eintragen zu lassen.

) Eine Überlassung des Gartens oder Teilen davon (insbesondere Gartenlauben) an Dritte ist nicht zulässig.

Kommentare

Langjährigen Pächtern, die

Langjährigen Pächtern, die aus Altersgründen die Bewirtschaftung nicht mehr alleine schaffen, sollte die Möglichkeit gegeben werden, den Garten mit Hilfe von "Gartenpaten" länger halten zu können.

Intergenerationale Gärten,

Intergenerationale Gärten, eine wunderbare Idee! Das wäre doch mal eine Initiative wert. Sozialökologische Innovation statt Besitzstandswahrung.

Aufgrund von Berufstätigkeit,

Aufgrund von Berufstätigkeit, Kindern etc. Ist es oft schwer alleine alle Auflagen zu erfüllen, gerade als Alleinstehende Mutter. Ich denke, daß es zulässig sein sollte auch die Arbeit auch mit anderen zu teilen um den Ansprüchen der Kleingartenordnung gerecht zu werden. Alles andere ist nicht mehr zeitgemäß.

Schließe mich an. Die

Schließe mich an. Die Bewirtschaftung von Kleingärten durch 2 oder mehr Familie ist absolut üblich und anders kaum zu schaffen.

Wie weit gehen diese

Wie weit gehen diese Vorschriften eigentlich noch?
Wenn jemand krank ist oder im Urlaub , sollte es wohl jedem selbst überlassen sein ob der Garten durch jemand anderen gepflegt wird oder durch eine Fa...und unentgeltlich ist ja wohl vollkommen unrealistisch..und geht niemanden etwas an.

Ja, die aktuelle Form des

Ja, die aktuelle Form des Absatzes würde eine "gemeinschaftliche" Nutzung im Freundeskreis zB illegalisieren,

"Der/die Kleingärtner*in ist jedoch befugt, den Garten dauerhaft gemeinschaftlich mit Freund*innen zu bewirten und die Kosten für den Garten intern aufzuteilen oder vorübergehend (zum Beispiel während des Urlaubs oder bei Krankenhausaufenthalt) unentgeltlich Dritten zur Pflege zu überlassen."

Nicht nur das. Es stehen so

Nicht nur das. Es stehen so viele Menschen auf der Warteliste, dass man in Anlehnung an Wohngemeinschaften auch über Parzellengemeinschaften nachdenken sollte. Ich kenne aus dem Stand zwei Haushalte, die sich mit uns eine Parzelle teilen würden.

Ja, wir handhaben das so (2

Ja, wir handhaben das so (2 unverheiratete Pärchen, 1 Person davon "Pächter") - sind damit aber quasi am Rande der Legalität und Gartenordnung...

Das sehe ich auch so.

Das sehe ich auch so.

Sehe ich auch so, es wäre für

Sehe ich auch so, es wäre für eine besser Aufteilung der anfallenden Arbeiten und auch der Gemeinschaftsarbeit sehr hilfreich wenn sich zwei Pächter(innen) mit ihren Familien einen Garten teilen könnten.

Das sehe ich auch so. Als

Das sehe ich auch so. Als während meines Urlaubs eine befreundete Familie den Garten gepflegt hat und sich dort an einigen sehr heißen Sommertagen erholt hat, wurde ich direkt vom Vorstand belehrt, das sei nicht gestattet, die dürften nur gießen, aber nicht ihr Feierabendgetränk dort trinken. Wäre sehr froh und dankbar, wenn ein solcher Quatsch ein Ende hätte!

Unglaublich. Genau darum

Unglaublich. Genau darum braucht es es einen anderen rechtlichen Rahmen.

Nee, da braucht es einen

Nee, da braucht es einen anderen Vorstand.