Dieser Satz ist entbehrlich. Auch andere Belange (Immissionsschutz, Nachbarrecht) sind gesetzlich vorgeschrieben und zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Ohne konkretere Vorgaben fehlt so ein Informationsgehalt, der Pächtern oder Vereinsvorstand etwas bringt.
Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens zu berücksichtigen.
Kommentare
am 20. Mär. 2022
um 20:30 Uhr
Ich finde die ausdrückliche
Ich finde die ausdrückliche Hervorhebung wichtig da vorwiegend Laien in Einhaltung der Gartenordnung z. B. bei den Begehungen kontrollieren.
am 21. Mär. 2022
um 01:11 Uhr
Genau, es müsste mit mit den
Genau, es müsste mit mit den kleinärtnerisch wichtigen Vorgaben gefüllt werden als Anhang oder so.