Dieser Satz ist entbehrlich. Auch andere Belange (Immissionsschutz, Nachbarrecht) sind gesetzlich vorgeschrieben und zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Ohne konkretere Vorgaben fehlt so ein Informationsgehalt, der Pächtern oder Vereinsvorstand etwas bringt.

Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens zu berücksichtigen.