Da sollte im Sinne der ökologischen Nutzung dringend nachgebessert werden:
Ein 10 qm Badebecken, das den Boden über den gesamten Vegetationszeitraum versiegelt (zusätzlich zu den erlaubten 50 qm Dauerversiegelung), steht den ökologischen Anforderungen nicht entgegen.
Ein 10 qm Gewächshaus in dem Pflanzen angezogen, vor Regen geschützt und überwintert werden können, soll hingegen untersagt sein. - Weil man sich hineinsetzen könnte??? - Ins Plantschbecken setzt man sich auch hinein...
Um nicht ausgerechnet diejenigen GärtnerInnen zu benachteiligen, die sich ernsthaft für die angestrebte ökologische Weiterentwicklung des Kleingartenwesens einsetzen, könnte für Plantschbecken und Gewächshaus eine zusätzliche Flächenüberbauung von insgesamt 10 qm erlaubt und die Verteilung dem Pächter überlassen werden, im Fall des Gewächshauses auch die Wahl, ob angebaut oder freistehend.
Antworten
Ein handelsübliches Badebecken in einfacher Ausführung bis max. 3,50 m Durchmesser, max. 10 qm
Kommentare
am 21. Mär. 2022
um 08:24 Uhr
Hier sollte man eher hin
Hier sollte man eher hin gehen und sagen das Badebecken über 3,50m eine Ggenehmigung benötigen aber nicht die Planschbecken für Kinder. Denn das widerspricht sich mit dem Trampolin.
am 28. Mär. 2022
um 22:03 Uhr
Badebecken ab einer gewissen
Badebecken ab einer gewissen Größe sollten genehmigungspflichtig sein. Eine vordefinierte Gesamtfläche für Gewächshäuser und Badebecken ist nicht sinnvoll, da es auch Pächter*innen gibt, die sowohl eine große Gewächshausfläche für Anzucht und Anbau benötigen (und das Regenwasser, das vom Gewächshausdach herunterläuft, zum Gießen auffangen), als auch sich nach getaner Arbeit in einem Pool entspannen möchten oder dies ihren Kindern ermöglichen möchten.