Die allermeisten (alle?) Hecken liegen bei uns auf der Grenze oder sogar jenseits dieser. Die neue Regelung der Erhöhung auf 1,50m betrifft also 99% aller Hecken. Ich finde, das ist nicht Fisch, nicht Fleisch. Der Einblick in den Garten bleibt dann vielen (besonders Kindern) gestört, die Kommunikation ist ebenfalls gestört. Gleichzeitig hilft es der Tierwelt kaum. Eine Hecke von 1,50m ist nicht wesentlich ökologischer, als eine Hecke von 1,25m. Meines Erachtens müssen beide Ziele verfolgt werden: Ökologische aufwertung der HEcken und Sichtbarkeit des Gartens. Daher appelliere ich für eine "Fensterlösung": Auf bspw. 50% der Außengrenzen muss der Garten einsehbar bleiben (d.h. nichts höher als 1,25m). Auf dem Rest dürfen Hecken höher wachsen, sofern sie niemanden beschatten, der das nicht will. Sönke Geske

cken auf der Grenze zum Gartenweg der Kleingartenanlage sind auf eine Höhe von 1,50 m zu begrenzen. Es ist darauf zu achten, dass auch unter Berücksichtigung des jährlichen Zuwachses die maximal Höhe eingehalten wird. Der Garten muss an der Seite, an der das Eingangstor liegt zum überwiegenden Teil einsehbar sein.