Was ist wenn die betonierte Fläche bereits bei Übernahme des Gartens Bestandteil desselben war?
(18.2) Noch vorhandene betonierte Terrassen, Gartenwege und Einfassungen sind spätestens bei Pächterwechsel zu entfernen.
Was ist wenn die betonierte Fläche bereits bei Übernahme des Gartens Bestandteil desselben war?
(18.2) Noch vorhandene betonierte Terrassen, Gartenwege und Einfassungen sind spätestens bei Pächterwechsel zu entfernen.
Kommentare
am 21. Mär. 2022
um 19:02 Uhr
Das ist ein sehr wichtiger
Das ist ein sehr wichtiger Punkt! Bei uns im Garten ist beispielsweise viel betonierte Fläche, die wir übernommen haben und teilweise auch erst nach der Übernahme entdeckt hatten. Die Entfernung davon wäre für uns ein großer Kosten- und Aufwandsfaktor. Das wird vielen Gärtner:innen so gehen. Für bestehende Pachtverträge sollte deshalb vor Einsetzen dieser Regelung geklärt werden, wer für die Betonierung ursprünglich verantwortlich war. Eventuell ließe sich hier ja mit Unterstützung der Stadt ein Förderprogramm für die Entfernung der bestehenden Flächen aufsetzen, um Pächter:innen, die stark betonierte Gärten übernommen haben, nicht zu benachteiligen.