Es gibt in Kleingärtenanlagen Flächen und ungenutze Ecken die keine Gartenparzellen sind, die sich wunderbar als Bienengarten eignen würden. deshalb finde ich, das unlogisch wenn man sagt pro Gartenparzelle und nicht pro m².
2) Die Haltung von Bienen kann auf schriftlichen Antrag genehmigt werden. Je 35 Gartenparzellen kann das Aufstellen von bis zu 4 Völkern (je Imker*in) genehmigt werden.
Kommentare
am 18. Mär. 2022
um 11:11 Uhr
Ich find das 4 Völker pro
Ich find das 4 Völker pro Gartenparzelle auch nicht immer passt, sollte dann eher vom Vorstand entschieden werden. Es gibt Gärten die sehr klein sind, und dann noch an 3 Seiten Gehwege haben, wo ich finde das 4 Völker einfach zu viel sind. Aber es gibt auch riesige Gärten die in der letzten Ecke neben Waldgebieten oder unbegehbaren Biotopen liegen wo auch 8 bis 12 Völker stehen können. Oder man legt z.B. einen Bienengarten vom Verein an, den sich dann mehrere Imker teilen könnten. In zusammen Arbeit mit einem Imkerverein z.B.