Es sollte die Möglichkeit gegeben sein, gartenpach mit Freunden o.ä. zu teilen. Sodass es tB 2 Hauptpächter gibt. So wir viel Streit vermieden wenn s heißt, ne sie übergeben ihren Garten Dritten - was selten der Fall ist - in Köln aber andere, moderne Familienstrukturen mit engen Freunden und dem Teilen auch von Gärten gelebte Realität ist.
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Kommentare
am 18. Mär. 2022
um 11:17 Uhr
Stimme zu. Schön wäre es,
Stimme zu. Schön wäre es, wenn man vielleicht noch einen Passus pro forma einfügt, dass alle Mitglieder dieses geteilten Gartens sich an die geltende Gartenordnung zu halten haben oder so ähnlich. Bei uns ist es leider oft so, dass bei geteilten Gärten oder bei Gärten wo ganz offensichtlich eine inoffizielle Unterverpachtung stattfindet, die "Neuen" keine Kenntnis der Gartenordnung haben was immer wieder zu Konflikten führt (von "Partygärten" bishin zu "Giftspritzerei")
am 18. Mär. 2022
um 20:05 Uhr
Das teilen ist in Köln
Das teilen ist in Köln gelebte Realität und vernünftig. Das sollte die neue Orndnung berücksichtigen.
am 19. Mär. 2022
um 08:36 Uhr
Das sehe ich genau so. Es ist
Das sehe ich genau so. Es ist doch förderlich, wenn man mit mehreren Freunden einen Kleingarten bewirtschaftet.
am 20. Mär. 2022
um 09:59 Uhr
Fände ich sinnvoll. Momentan
Fände ich sinnvoll. Momentan können ja noch nicht mal beide Ehepartner als Pächter eingetragen werden (damit es bei Scheidungen keinen Ärger gibt).
am 20. Mär. 2022
um 12:37 Uhr
Warum soll es nicht 2 oder 3
Warum soll es nicht 2 oder 3 Pächter:innen geben können? Nicht Alle leben in Familie ! -
Bei uns wurde der Antrag abgelehnt und führt zu der kuriosen Situation, dass mein Partner - am Garten eher uninteressiert, aber MANN, den Vertrag unterschreiben sollte
am 29. Mär. 2022
um 12:51 Uhr
Die Nutzung eines Gartens
Die Nutzung eines Gartens durch mehrere Freund*innen o.ä. ist sinnvoll und führt letztlich dazu, dass mehr Zeit im Garten verbracht wird und dieser in einem besseren Zustand ist, da die anfallenden Arbeiten aufgeteilt werden können. Inbesondere für Familien mit kleinen Kindern ist dies wichtig, da häufig die Zeit fehlt, einen Garten ganz allein zu bewirtschaften - außerdem gibt es auch gar nicht genug Gärten für alle Interessierten. Wichtig ist dabei natürlich, dass alle mit der Gartenordnung und den Grundsätzen des Bio-Gärtnerns vertraut sind. Je nach Konstellation kann es trotzdem eine*n Hauptpächter*in geben. Wichtig ist vor allem, dass eine Bewirtschaftung gemeinsam mit Freund*innen nicht laut Gartenordnung verboten ist.