Mit welcher Begründung? In der letzten Verordnung ist der Stromanschluss nicht benannt. Auch ein Wasseranschluss in den Lauben muss zeitgemäßerweise erlaubt werden. Der Passus steht im Gegensatz zu den Solarmodulen
Wasser- und Stromnetzanschlüsse sowie Spültoiletten
Kommentare
am 20. Mär. 2022
um 18:11 Uhr
Die Einrichtung einer
Die Einrichtung einer Spülmöglichkeit sollte auf jeden Fall erlaubt sein!
am 22. Mär. 2022
um 08:53 Uhr
Ich schließe mich den
Ich schließe mich den Kritiken vollumfänglich an. Ein Verbot des Stromanschlusses in einer Laube ist nach allen oben genannten Gesichtspunkten überflüssig!!
am 22. Mär. 2022
um 12:15 Uhr
Das die Gartenverordnung nach
Das die Gartenverordnung nach sovielen Jahren mal angepackt wird ist ersteinmal zu begrüßen.
Wieso jetzt aber wieder Rückschritte und Verschlechterungen für den Pächter beabsichtigt sind erschließt sich mir nicht! Dauerhaftes wohnen soll unterbunden sein oder werden, das befürworte ich natürlich denn es ist und bleibt ein Kleingarten! Wieso jetzt aber ein Stromanschluss zur Diskussion steht ist ein schlechter Witz. Ich bin froh das wir in unserer Anlage Strom haben und somit die meisten 2 takt Benzingeräte verschwunden sind. Ich muss ihnen nicht erklären das manche Leute dort Gemische verwenden die nicht feierlich sind. Zudem sind die Geräte laut, verursachen Schadstoffe und gefährden das Grundwasser weil immer undichtigkeiten auftreten können.
Solche "Drecksschleudern" sollten verschwinden und nicht der Strom! In einer anderen Anlage ohne Strom wurden sogar Stromerzeuger betrieben für die Kaffeemaschine das ist ein schlechter Witz.
Wir sollten froh sein das wieder mehr Junge Leute mit und ohne Kinder sich für Parzellen interessieren und die haben nunmal andere Ansichten als die Nachkriegsgeneration. ( das ist nicht böse gemeint wir und die Kinder sind glücklich mit unseren ü90 Nachbarn. Wir lernen sehr viel voneinander aber wir konnten auch durch vorführen dafür sorgen das unsere Nachbarn ihren 20 jahre alten Mäher ersetzt haben durch einen Akku betriebenen.