Was ist mit dem Grünschnitt, der von städtischer Seite in den Garten wächst? Das sind zum Teil erhebliche Mengen, die ich als Kleingärnter nicht "lagern"/entsorgen kann
Eine Ablagerung der Abfälle (auch Grünabfälle!) im angrenzenden Grünbereich ist verboten. Für die Beseitigung von in angrenzenden Grünbereichen abgelagerten Abfällen haftet der Verursacher*in beziehungsweise der Verein.
Kommentare
am 27. Mär. 2022
um 15:46 Uhr
Freuen Sie sich doch über das
Freuen Sie sich doch über das kostenlose Grün. Das ist natur, die hinzunehmen ist oder wozu hat man einen Garten, wenn man dann kein Grün wünscht oder in gutes und schlechtes einteilt?