Was ist mit dem Grünschnitt, der von städtischer Seite in den Garten wächst? Das sind zum Teil erhebliche Mengen, die ich als Kleingärnter nicht "lagern"/entsorgen kann

Eine Ablagerung der Abfälle (auch Grünabfälle!) im angrenzenden Grünbereich ist verboten. Für die Beseitigung von in angrenzenden Grünbereichen abgelagerten Abfällen haftet der Verursacher*in beziehungsweise der Verein.

Kommentare

Freuen Sie sich doch über das

Freuen Sie sich doch über das kostenlose Grün. Das ist natur, die hinzunehmen ist oder wozu hat man einen Garten, wenn man dann kein Grün wünscht oder in gutes und schlechtes einteilt?