Angelegte Naturgarten als Bestandschutz aufnehmen bei Pächterwechsel
Dem Artenschutz dienende Bepflanzung und Einrichtungen (insektenfördernde Blütenpflanzen, –hecken und –bäume, Nisthilfen) sind für jeden Garten anzulegen.
Angelegte Naturgarten als Bestandschutz aufnehmen bei Pächterwechsel
Dem Artenschutz dienende Bepflanzung und Einrichtungen (insektenfördernde Blütenpflanzen, –hecken und –bäume, Nisthilfen) sind für jeden Garten anzulegen.
Kommentare
am 19. Mär. 2022
um 20:48 Uhr
Die Maßnahmen für den
Die Maßnahmen für den Artenschutz muss von einer Drittinstanz geprüft werden (z.B. Nabu - es reicht nicht, wenn nur Vorstände (deren Gärten leider meist überhaupt nicht diesen Richtlinien entsprechen) solche Kontrollen durchführen.
am 19. Mär. 2022
um 21:41 Uhr
Es muss genau festgelegt
Es muss genau festgelegt werden wie viel Fläche, diese Aussage ist zu unkonkret.
am 20. Mär. 2022
um 09:08 Uhr
„Die dem Artenschutz dienende
„Die dem Artenschutz dienende Bepflanzung ..... sind anzulegen“.
Hier wird aber nicht gesagt in welchem Maße und ist somit als freiwillig zu verstehen. Um die Pächter hierzu zu animieren und sich zwingenderweise mit dem wichtigen Thema zu befassen schlage ich vor dies in das vorgeschriebene Drittel der Gartenfläche zur Bewirtschaftung zu integrieren. Dies ist mindestens genau so sinnvoll und arbeitsintensiv.
Die auszuwählenden Pflanzen sollten bundesweit definiert werden und als Anlage der neuen Ordnung beigefügt werden.
Als Beispiel für einen guten und mitnehmenden Umgang mit den Pächtern füge ich folgenden Link bei:
http://www.vor-den-toren-1.de/gartenfachberatung/Gartenfachberatung_Fruh...
am 20. Mär. 2022
um 21:06 Uhr
Läßt mehr Fragen offen als
Läßt mehr Fragen offen als Lösungen. Es reicht ein Gänseblümchen um diesen Abschnitt zu erfüllen.