Angelegte Naturgarten als Bestandschutz aufnehmen bei Pächterwechsel

Dem Artenschutz dienende Bepflanzung und Einrichtungen (insektenfördernde Blütenpflanzen, –hecken und –bäume, Nisthilfen) sind für jeden Garten anzulegen.

Kommentare

Die Maßnahmen für den

Die Maßnahmen für den Artenschutz muss von einer Drittinstanz geprüft werden (z.B. Nabu - es reicht nicht, wenn nur Vorstände (deren Gärten leider meist überhaupt nicht diesen Richtlinien entsprechen) solche Kontrollen durchführen.

Es muss genau festgelegt

Es muss genau festgelegt werden wie viel Fläche, diese Aussage ist zu unkonkret.

„Die dem Artenschutz dienende

„Die dem Artenschutz dienende Bepflanzung ..... sind anzulegen“.
Hier wird aber nicht gesagt in welchem Maße und ist somit als freiwillig zu verstehen. Um die Pächter hierzu zu animieren und sich zwingenderweise mit dem wichtigen Thema zu befassen schlage ich vor dies in das vorgeschriebene Drittel der Gartenfläche zur Bewirtschaftung zu integrieren. Dies ist mindestens genau so sinnvoll und arbeitsintensiv.

Die auszuwählenden Pflanzen sollten bundesweit definiert werden und als Anlage der neuen Ordnung beigefügt werden.

Als Beispiel für einen guten und mitnehmenden Umgang mit den Pächtern füge ich folgenden Link bei:
http://www.vor-den-toren-1.de/gartenfachberatung/Gartenfachberatung_Fruh...

Läßt mehr Fragen offen als

Läßt mehr Fragen offen als Lösungen. Es reicht ein Gänseblümchen um diesen Abschnitt zu erfüllen.