Die Kleingärten haben eine wichtige sozialpolitische Bedeutung, Sie stellen einen notwendigen Ausgleich zu den Mängeln im Wohnbereich ohne Hausgarten und im Wohnumfeld dar; sie bieten eine Möglichkeit zur Selbstverwirklichung und verbessern wesentliche die Lebensverhältnisse des Kleingärtners und seiner Familie. (vgl. Stang, Seite 11, Rn 18)

Die sozial schwächeren Bevölkerungsschichten vor der Verdrängung aus der Kleingartenpacht zu schützen. (vgl. Seite 20, Rn 36).

Quelle:
Stang, Bundeskleingartengesetz, Kommentar,
Seite 11, Rn 18, Seite 20, Rn 36)

Kleingärten sind Bestandteile des öffentlichen Grüns,

Kommentare

Renate Egelkraut: wenn es

Renate Egelkraut: wenn es geht dies verpflichtet beschreiben. Muss Grün bleiben und darf nicht zur Bebauung freigeben werden. Ob es Kleingarten bleiben muss würde für mich auf einen anderen Blatt stehen. Wichtig ist kein Bebauungsplatz (Versiegelung) darf da stattfinden. Also ein muss!